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Praxis für Ambulante Neuropsychologie und Psychotherapie
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Gesetzliche Krankenversicherung als Kostenträger

Neuropsychologische Diagnostik und Therapie ist seit November 2011 eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherungen und wird aufgrund meiner Zulassung über die Versichertenkarte abgerechnet.

 Voraussetzung dafür ist, dass eine neurologische Erkrankung vorliegt, die von einem Facharzt z.B. für Neurologie, Nervenheilkunde, Psychiatrie diagnostiziert wurde (Stufe 1). Dazu reicht auch der Bericht eines Krankenhauses oder einer Reha-Klinik. Falls es solche Berichte nicht gibt, kann die Diagnosestellung und Überweisung in einer Facharzt-Praxis erfolgen.

Sie brauchen kein Rezept für neuropsychologische Therapie.

Die Neuropsychologie-Richtlinie finden Sie unter:

 

https://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/1415/

http://www.g-ba.de/downloads/39-261-1415/2011-11-24_MVV-RL_NeuroPsych_BAnz.pdf

 

Die Durchführung ambulanter neuropsychologischer Therapie ist nach dieser Richtlinie ausgeschlossen, wenn

  • die medizinische Notwendigkeit einer stationären oder rehabilitativen Maßnahme gegeben ist,
  • ausschließlich angeborene Einschränkungen oder Behinderungen der Hirnleistungsfunktionen … behandelt werden sollen z.B. AD(H)S … oder
  • es sich um eine Erkrankung des Gehirns mit progredientem Verlauf in fortgeschrittenem Stadium, z.B. mittel- und hochgradige Demenz vom Alzheimertyp oder
  • das schädigende Ereignis … länger als 5 Jahre zurückliegt.
    Ausnahmen von der 5-Jahres-Grenze können auf Antrag der qualifizierten Therapeutin von der zuständigen Krankenkasse genehmigt werden.

 

Die ersten 5 Termine sind sogenannte „probatorische Sitzungen“. In dieser Phase wird festgestellt, ob eine neuropsychologische Therapie indiziert ist (Stufe 2), und wenn ja, um welche Inhalte es gehen soll. Ziel der Probatorik ist das gegenseitige Kennenlernen, Diagnostik, Vereinbarung von Therapiezielen und Therapieplan. 

Wenn Patient und Therapeut sich zur Zusammenarbeit entschließen, wird ein Behandlungsvertrag geschlossen und der Krankenversicherung mitgeteilt, dass die neuropsychologische Therapie beginnt.

Die Therapie wird in der Regel 1x wöchentlich stattfinden. Eine Einzeltherapie- Einheit dauert 50 Minuten. Es können auch Doppel- oder Gruppentermine erforderlich sein.

 

Private Krankenversicherung als Kostenträger

Bei Privatversicherten wird der Behandlungsvertrag direkt zwischen Patient/-in und Therapeutin geschlossen, d.h. Sie kommen, unabhängig von einer möglicherweise angestrebten Kostenerstattung durch die Krankenkasse, für die Kosten auf.

Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung, ob und unter welchen Voraussetzungen die Kosten übernommen werden.

Neuropsychologische Therapie wird abgerechnet wie Psychotherapie. Bitte klären Sie daher, ob Psychotherapie in Ihrem Versicherungsvertrag enthalten ist.

Eine Einzel-Behandlungseinheit (mindestens 50 Minuten) wird z.B. analog Verhaltenstherapie nach GOP Leistungsnummer 870 (2,3facher Steigerungssatz) abgerechnet.

Die ersten 5 Sitzungen werden in der Regel ohne besonderen Antrag als sogenannte „probatorische Sitzungen“ von der Versicherung übernommen. Diesbezüglich sollten Sie sich  aber auch bei Ihrer Versicherung vergewissern.
Ziel der Probatorik das gegenseitige Kennenlernen, Diagnostik, Vereinbarung von Therapiezielen und Therapieplan. Ein Therapeutenwechsel ist in dieser Kennenlernphase jederzeit möglich.

Wenn Patient und Therapeut sich zur Zusammenarbeit entschließen, wird ein Antrag auf Kostenübernahme an die Krankenversicherung gestellt.

Viele Private Krankenversicherungen haben eigene Antragsformulare, bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung. Falls nicht, können Sie für die Beantragung der Kostenübernahme von mir ein Formular erhalten.

Die Therapie wird in der Regel 1x wöchentlich stattfinden, meist als Einzeltherapie, es kann aber auch Gruppentherapie sinnvoll sein. Ebenso sind ggf. Doppeltermine erforderlich, z.B. zur Erprobung der Belastbarkeit.

 

Beihilfe als Kostenträger

Da neuropsychologische Therapie eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherungen ist, werden die Kosten auch von der Beihilfe erstattet.

Sie sollten sich vor Beginn der Therapie allerdings mit Ihrer Beihilfestelle in Verbindung setzen und sich vergewissern.

Neuropsychologische Therapie wird abgerechnet wie Psychotherapie, z. B. eine Einzel-Behandlungseinheit (mindestens 50 Minuten) nach GOP Leistungsnummer 870 (2,3facher Steigerungssatz). 

Die ersten 5 Sitzungen werden in der Regel ohne besonderen Antrag als sogenannte „probatorische Sitzungen“ von der Beihilfe übernommen. Ziel ist das gegenseitige Kennenlernen, Diagnostik, Vereinbarung von Therapiezielen und Therapieplan. 

Wenn Patient und Therapeut sich zur Zusammenarbeit entschließen, wird ein Antrag auf Kostenübernahme an die Beihilfestelle gestellt. Ein Antragsformular können Sie von mir erhalten. 

Die Therapie wird in der Regel 1x wöchentlich stattfinden, meist als Einzeltherapie, es kann aber auch Gruppentherapie sinnvoll sein. Ebenso sind ggf. Doppeltermine erforderlich, z.B. zur Erprobung der Belastbarkeit.

 

Berufsgenossenschaft als Kostenträger

Neuropsychologische Diagnostik, Therapie und Begutachtung ist in meiner Praxis möglich, wenn eine Kostenzusage durch die zuständige Berufsgenossenschaft vorliegt. Welche Unterlagen für den Antrag auf Kostenübernahme erforderlich sind, spreche ich gerne direkt mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter(-in) ab.

Die ersten 5 Sitzungen sind sogenannte „probatorische Sitzungen“. Ziel ist das gegenseitige Kennenlernen, Diagnostik, Vereinbarung von Therapiezielen und Therapieplan. 

Wenn Patient und Therapeut sich zur Zusammenarbeit entschließen, wird ein Behandlungsvertrag geschlossen.

Die Therapie wird in der Regel 1x wöchentlich stattfinden. Eine Einzeltherapie- Einheit dauert 50 Minuten. Ggf. können auch Doppel- oder Gruppentermine erforderlich sein.

 

Praxis ANP

Monika Poplutz
Rösrather Str. 19
51107 Köln

Tel.: 0174 9814529
 
Mail: info@praxis-anp-koeln.de
www.praxis-anp-koeln.de

 

Sprechzeiten:
nur nach Vereinbarung.

 

Die Praxis ist barrierefrei zugänglich.

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