Berufsgenossenschaft als Kostenträger
Neuropsychologische Diagnostik, Therapie und Begutachtung ist in meiner Praxis möglich, wenn eine Kostenzusage durch die zuständige Berufsgenossenschaft vorliegt. Welche Unterlagen für den Antrag auf Kostenübernahme erforderlich sind, spreche ich gerne direkt mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter(-in) ab.
Die ersten 5 Sitzungen sind sogenannte „probatorische Sitzungen“. Ziel ist das gegenseitige Kennenlernen, Diagnostik, Vereinbarung von Therapiezielen und Therapieplan.
Wenn Patient und Therapeut sich zur Zusammenarbeit entschließen, wird ein Behandlungsvertrag geschlossen.
Die Therapie wird in der Regel 1x wöchentlich stattfinden. Eine Einzeltherapie- Einheit dauert 50 Minuten. Ggf. können auch Doppel- oder Gruppentermine erforderlich sein.