Gesetzliche Krankenversicherung als Kostenträger

Neuropsychologische Diagnostik und Therapie ist seit November 2011 eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherungen und wird aufgrund meiner Zulassung über die Versichertenkarte abgerechnet.

 Voraussetzung dafür ist, dass eine neurologische Erkrankung vorliegt, die von einem Facharzt z.B. für Neurologie, Nervenheilkunde, Psychiatrie diagnostiziert wurde (Stufe 1). Dazu reicht auch der Bericht eines Krankenhauses oder einer Reha-Klinik. Falls es solche Berichte nicht gibt, kann die Diagnosestellung und Überweisung in einer Facharzt-Praxis erfolgen.

Sie brauchen kein Rezept für neuropsychologische Therapie.

Die Neuropsychologie-Richtlinie finden Sie unter:

 

https://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/1415/

http://www.g-ba.de/downloads/39-261-1415/2011-11-24_MVV-RL_NeuroPsych_BAnz.pdf

 

Die Durchführung ambulanter neuropsychologischer Therapie ist nach dieser Richtlinie ausgeschlossen, wenn

  • die medizinische Notwendigkeit einer stationären oder rehabilitativen Maßnahme gegeben ist,
  • ausschließlich angeborene Einschränkungen oder Behinderungen der Hirnleistungsfunktionen … behandelt werden sollen z.B. AD(H)S … oder
  • es sich um eine Erkrankung des Gehirns mit progredientem Verlauf in fortgeschrittenem Stadium, z.B. mittel- und hochgradige Demenz vom Alzheimertyp oder
  • das schädigende Ereignis … länger als 5 Jahre zurückliegt.
    Ausnahmen von der 5-Jahres-Grenze können auf Antrag der qualifizierten Therapeutin von der zuständigen Krankenkasse genehmigt werden.

 

Die ersten 5 Termine sind sogenannte „probatorische Sitzungen“. In dieser Phase wird festgestellt, ob eine neuropsychologische Therapie indiziert ist (Stufe 2), und wenn ja, um welche Inhalte es gehen soll. Ziel der Probatorik ist das gegenseitige Kennenlernen, Diagnostik, Vereinbarung von Therapiezielen und Therapieplan. 

Wenn Patient und Therapeut sich zur Zusammenarbeit entschließen, wird ein Behandlungsvertrag geschlossen und der Krankenversicherung mitgeteilt, dass die neuropsychologische Therapie beginnt.

Die Therapie wird in der Regel 1x wöchentlich stattfinden. Eine Einzeltherapie- Einheit dauert 50 Minuten. Es können auch Doppel- oder Gruppentermine erforderlich sein.