Private Krankenversicherung als Kostenträger

Bei Privatversicherten wird der Behandlungsvertrag direkt zwischen Patient/-in und Therapeutin geschlossen, d.h. Sie kommen, unabhängig von einer möglicherweise angestrebten Kostenerstattung durch die Krankenkasse, für die Kosten auf.

Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung, ob und unter welchen Voraussetzungen die Kosten übernommen werden.

Neuropsychologische Therapie wird abgerechnet wie Psychotherapie. Bitte klären Sie daher, ob Psychotherapie in Ihrem Versicherungsvertrag enthalten ist.

Eine Einzel-Behandlungseinheit (mindestens 50 Minuten) wird z.B. analog Verhaltenstherapie nach GOP Leistungsnummer 870 (2,3facher Steigerungssatz) abgerechnet.

Die ersten 5 Sitzungen werden in der Regel ohne besonderen Antrag als sogenannte „probatorische Sitzungen“ von der Versicherung übernommen. Diesbezüglich sollten Sie sich  aber auch bei Ihrer Versicherung vergewissern.
Ziel der Probatorik das gegenseitige Kennenlernen, Diagnostik, Vereinbarung von Therapiezielen und Therapieplan. Ein Therapeutenwechsel ist in dieser Kennenlernphase jederzeit möglich.

Wenn Patient und Therapeut sich zur Zusammenarbeit entschließen, wird ein Antrag auf Kostenübernahme an die Krankenversicherung gestellt.

Viele Private Krankenversicherungen haben eigene Antragsformulare, bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung. Falls nicht, können Sie für die Beantragung der Kostenübernahme von mir ein Formular erhalten.

Die Therapie wird in der Regel 1x wöchentlich stattfinden, meist als Einzeltherapie, es kann aber auch Gruppentherapie sinnvoll sein. Ebenso sind ggf. Doppeltermine erforderlich, z.B. zur Erprobung der Belastbarkeit.